FAQs

Antworten auf die häufigesten Fragen

FAQ

Was sind Ausgleichs- und Ersatzflächen?

Darunter sind alle Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege , die auf Grundstücken (Flächen) zusammengefasst, die im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe durchgeführt worden sind, als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (sog. Ausgleichs- und Ersatzflächen) anzuerkennen sind, soweit

  • die Voraussetzungen des § 15 BNatSchG erfüllt sind,
  • sie ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt wurden,
  • dafür keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen wurden,
  • sie Programmen und Plänen nach den §§ 10 und 11 BNatSchG nicht widersprechen,
  • eine Dokumentation des Ausgangszustands der Flächen vorliegt.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Was kostet eine Ausgleichs- und Ersatzfläche pro Quadratmeter?

Der Handel mit Ausgleichs- und Ersatzflächen ist ein rein privatrechtlicher Vorgang und es gibt i.d.R. keine Festpreise. Die Preisfindung wird insbesondere von den Kosten der Maßnahmenumsetzung und –pflege, sowie der Lage der Fläche, d. h. vom Marktpreis des Grundstückes im jeweiligen Naturraum, beeinflusst. Preise sind nur für Flächen benennbar, die bereits als vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahme) durchgeführt wurden und deren Kosten deshalb bekannt sind.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Was sind Ökopunkte?

Bei einem Ökopunkt handelt es sich um einen Wertpunkt in einem standardisierten Biotopwertverfahren zum Nachweis der Höhe der ökologischen Aufwertung des Grundstückes. Die Verpflichtung den Naturhaushalt aufzuwerten kann auf unterschiedliche Weise erfüllt werden. Je nach Gesetzeslage durch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen, durch den Nachweis von Ökopunkten oder durch sogenannte produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen). Immer mehr an Bedeutung gewinnen die Ökopunkte. Diese können eine gute Alternative zu den im Moment knappen Ausgleichsflächen sein. Die Zustimmung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zur Anerkennung von Ökopunkten wird benötigt.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Was ist ein Ökokonto?

Ein Ökokonto beinhaltet umgesetzte, vorgezogene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Maßnahmenpool) oder hierfür geeignete Flächen (Flächenpool).

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Wer kann Ökokonto-Maßnahmen durchführen?

Grundsätzlich jeder, der über eine geeignete Maßnahmenfläche "verfügt", d.h. der der Eigentümer einer Fläche oder aber Inhaber eines langfristigen Pachtvertrages – mit Genehmigung des Eigentümers - ist.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Rechtliche Sicherung von Ausgleichsflächen

Nach den gesetzlichen Vorgeben (Länderregelungen abweichend) sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in dem jeweils erforderlichen Zeitraum rechtlich zu sichern. Die zuständige Gestattungsbehörde entscheidet über Art und Weise der Sicherung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Dies kann vertraglich oder grundbuchrechtlich geregelt werden.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Was ist eine Handelsplattform?

Mittels webbasierter Handelsplattformen können Anbieter von Grundstücken (Immobilien) oder Dienstleistungen und Kunden (Investoren, Bauherren) direkt von jedem Ort - Internetanschluss vorausgesetzt - und ohne Installation einer Handelsplattform miteinander kommunizieren. Das Angebot kann eingesehen und eingegebene Angebote neu strukturiert, geändert oder ergänzt werden. Die Handelsplattform stellt einen virtuellen Ort/Marktraum innerhalb eines übergeordneten Datennetzes dar, die zu jedem Zeitpunkt des Koordinationsprozesses vom Marktplatzbetreiber (hier BAFONDS als dritte Instanz) unterstützt werden können. BAFONDS erfüllt eine Übersichtsfunktion, koordiniert Verbundeffekte und führt das Angebot und die Nachfrage in qualitativer und quantitativer Weise zusammen. BAFONDS übernimmt dabei die technische Abwicklung.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Was ist ein Eingriff?

Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Was ist ein Eingriffsverursacher – Was sind seine Pflichten?

Der Verursacher eines Eingriffs, der den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild durch seine Baumaßnahme erheblich beeinträchtigt ist nach der gesetzlichen Definition ein „Eingriffsverursacher“. Er ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Was ist eine Kompensationsmaßnahme?

Mit dem Begriff „Kompensationsmaßnahme“ werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusammengefasst beschrieben. Unterschieden werden Flächenpools in einem Ökokonto. Grundstücke, die zwar für einen Ausgleich überplant sind, aber noch nicht hergestellt sind, sind Flächen des Flächenpools. Grundstücke, die bereits vorgezogen für einen Ausgleich hergestellt sind und Ökopunkte zugeteilt bekommen haben, sind Flächen des Maßnahmenpools. Ein Ökokonto besteht somit aus einem Flächen- oder/und aus einem Maßnahmenpool.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Warum Flächenpool – Ökokonto?

Die Bevorratung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mittels Ökokonten, Flächenpools oder anderer Maßnahmen, insbesondere die Erfassung, Bewertung oder Buchung vorgezogener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Ökokonten, deren Genehmigungsbedürftigkeit und Handelbarkeit sowie der Übergang der Verantwortung auf Dritte, die vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen, richtet sich nach Landesrecht. Die Handelbarkeit von Maßnahmen in einem Flächenpool oder einem Ökokonto sind gesetzlich geregelt und müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. BAFONDS arbeitet auf der Grundlage eines Flächenpools und eines Ökokontos. Als Bevorratungskonzepte des Naturschutzes sind der Flächenpool und das Ökokonto mögliche Instrumente der Bevorratung von Flächen, mit dem Ziel der Aufwertung des Lebensraumes und der Handelbarkeit solcher Flächen und Maßnahmen zu Gunsten eines Maßnahmenträgers. Ein Flächenpool bevorratet Flächen, die erst bei Inanspruchnahme für ein Bauvorhaben als Ausgleichs- oder Ersatzfläche hergestellt werden. Im Ökokonto sind bereits hergestellte Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsmaßnahmen) gelistet. Für Flächen im Ökokonto kann eine ökologische Verzinsung, die zu einem reduzierten Flächenbedarf für den Maßnahmenträger führt, in Anspruch genommen werden. § 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt die Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen. Darin werden die Voraussetzungen statuiert, unter denen Maßnahmen, die im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe, also zeitlich vorgelagert, durchgeführt wurden, als Kompensationsmaßnahmen anzuerkennen sind.

Flächenpools und Ökokonten stellen eine der optimierten Durchführung dienende Ergänzung der Eingriffsregelung dar. Regelungskern ist die zeitliche, räumliche und – im Falle des Handels mit Kompensationskontingenten oder Kompensationswerten – persönliche Entkoppelung von Eingriff und Kompensation. Somit sind auf gesetzlicher Grundlage die Voraussetzungen geregelt, unteren denen eine Anerkennung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme zu erteilen ist. Der Maßnahmenträger erwirbt bei Einhaltung der Voraussetzungen demnach einen Anspruch auf die Anerkennung der Kompensationsmaßnahmen durch die Genehmigungsbehörden. Dabei muss es sich um Maßnahmen des Naturschutzes handeln, wovon sämtliche Handlungen umfasst sind, die den Zielen des Naturschutzes zu dienen bestimmt sind. Diese Maßnahmen müssen ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt worden sein und es dürfen dafür keine öffentlichen Fördermittel des Naturschutzes in Anspruch genommen worden sein.

Die Rechtsfolgen:
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Anerkennung der Maßnahme im Rahmen der Realkompensation durch die Genehmigungsbehörden. Grundsätzlich erwirbt der Maßnahmenträger entweder das Recht, einen anderweitig entstehenden Kompensationsbedarf verrechnen zu dürfen oder es tritt, unmittelbar mit Anerkennung, die Befreiung von der Kompensationspflicht ein. Ausdrücklich zugelassen wird die Handelbarkeit von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen, also die Übertragung des Anspruchs auf Verrechnung und Abbuchung zwischen Eingriffsverursacher und einem die vorgezogene Maßnahme durchführenden Dritten

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2020 von Bafonds.

Heimatprojekte - Warum sich beteiligen?

Weil wir mit Herz und Leidenschaft hinter unserer Heimat stehen. Es soll Euch ermöglicht werden euren grünen Fußabdruck dauerhaft im Hier und Jetzt hinterlassen zu können. Wir wollen nicht irgendwo auf der Welt einen Spendenbeitrag leisten, bei der eine eigene Kontrollmöglichkeit nur schwer möglich ist. Wir möchten hier in Deutschland, sozusagen in unserem eigenen „grünen Wohnzimmer“ Projekte umsetzen und Euch daran beteiligen. Wir vergeuden nicht unnötig Geld, wollen keine Aufsichtsräte oder Funktionäre von Naturschutzorganisationen oder Lobbyverbänden bezahlen. Wir wollen euch einladen Teil unserer Heimatgeschichten zu werden.

Zuletzt aktualisiert am 16.01.2021 von Peter Biermann.

Wofür wird meine Zahlung bei den Heimatprojekten verwendet?

Wir verwenden Euere Zahlungen dafür, dass euer realer Fußabdruck Wirklichkeit werden kann. Wir veranlassen, dass besondere Biotope hergestellt, Flächen aus der Intensivnutzung herausgenommen oder klimagerecht umgebaut werden. Wir sorgen dafür, dass unsere Heimatbiotope und Baumriesen alt werden können, auch wenn ein Leben vergangen ist.

 

Zuletzt aktualisiert am 09.02.2021 von Bafonds.

Klima-Urwälder pflanzen - geht das?

Der Duden beschreibt Urwald als ursprünglichen, von Menschen nicht kultivierten Wald mit reicher Fauna. Wälder, in die der Mensch nicht eingegriffen hat. Folglich unterscheiden sich unsere „Urwaldprojekte“ von den ursprünglichen, natürlichen Urwäldern, die sich ohne menschlichen Zutuns selbst entwickelt haben. Wir wollen aber ein grünes Netzwerk, hier in Deutschland, schaffen. Wir wollen diese Waldjuwelen entwickeln und schützen.

Es soll ein neuer, ein heimischer Natur-Urwald entstehen können. Dieser soll eine Ruhezone für Mensch, für Fauna und Flora sein. Frei vom kreischenden Lärm der Kettensägen und frei vom Ächzen fallender Bäume. Entwicklungszyklen mit absterbenden Bäumen sollen zugelassen werden. Der Naturverjüngung wird Vorrang eingeräumt. Umgefallene, sterbende Bäume und Totholz sollen im Wald verbleiben können, um selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten wieder eine Heimat zu geben. Naturwälder gehören zu unseren urwaldähnlichsten Lebensräumen. Sie sind Rückzugsorte für eine Vielzahl von Tieren, Pflanzen und Pilzen. Wälder erzeugen Vielfalt, speichern CO2, schützen den Oberboden und das darunterliegende Trinkwasser.

Zuletzt aktualisiert am 09.02.2021 von Bafonds.

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