INFOS
Das Grundstück soll als extensives Grünland entwickelt werden. Kein Pestizideinsatz, keine Düngung, Abfuhr des Mahdgutes. Der Feldgehölzanteil mit nicht standortheimischen Arten soll naturnah umgebaut werden. Die Fläche kann als Ausgleichsfläche Bauvorhaben zugeordnet werden. Als CEF-Maßnahmen können auf Grund der extensiven Grünlandnutzung Heckenbrütereingriffe zugeordnet werden.
NATURRAUM | D59 |
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VERDICHTUNGSRAUM | Erlangen-Nürnberg |
LANDKREIS | Erlangen-Höchstadt |
GEMEINDE | Höchstadt |
FLÄCHEN gem. BNatSchG | ja |
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ERSATZAUFFORSTUNG gem. BayWaldG | nein |
FLÄCHENGRÖSSE | ? |
ANZAHL DER ÖKOPUNKTE | 98757 |
Entwicklungsziel G213: Extensivgrünland im Komplex mit Feldgehölzen
Mindestanforderungen
- keine Düngung (eine begrenzte, dem Entwicklungsziel angepasste Erhaltungsdüngung z. B. mit Festmist ist im Einzelfall und in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde zulässig)
- keine Pflanzenschutzmittel
- ein- bis zweischürige Mahd nach dem 01.06 (je nach erwünschtem Nährstoffniveau und Pflanzengesellschaft i.d.R. nach der Brutzeit), Abfuhr des Mähgutes
- ggf. Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha möglich; bei Beweidung: Prüfung der Erforderlichkeit der Nachmahd, Beschränkung der Weidepflege (Walzen, Schleppen max. einmal im Jahr, keine Nachsaat)
- Pflanz- und regelmäßiger Pflegeschnitt der Feldgehölze; bei der Pflege Belassen von stehendem oder liegendem Totholz.